Flughafen Luxemburg

Der Flughafen Luxemburg liegt 6 km vom Stadtzentrum entfernt und ist ein zentraler Knotenpunkt für viele Reisende. Jährlich passieren mehr als 4 Millionen Reisende den Flughafen, um in über 24 Länder und 70 Flughäfen weltweit zu fliegen. Der Flughafen verfügt über zwei Terminals, die seit den 2000er Jahren in Betrieb sind und von 15 Fluggesellschaften genutzt werden. Im Terminal finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, um die Wartezeit bis zum Boarding zu verkürzen. In den Souvenirläden können Sie kleine Geschenke als Andenken erwerben. Die Feinschmecker unter Ihnen werden es genießen, vor dem Abflug in einem der vielen Restaurants einzukehren.

Außenansicht des Flughafens Luxemburg

Ihre Rechte am Flughafen Luxemburg

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde von der Europäischen Union eingeführt, um Reisende zu schützen und zu entschädigen. Wenn Sie während Ihrer Flugreise eine Störung erlitten haben, können Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung erhalten. Dies kann ein Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung Ihres Fluges sein.


 Welche Entschädigungen können Sie erhalten? 

Die Höhe der Entschädigung, die die Fluggesellschaft bei einer Verspätung, einer Annullierung oder einer Überbuchung Ihres Fluges zahlt, hängt von den folgenden zwei Faktoren ab:

  • Die Länge der Flugstrecke
  • Die geschätzte Dauer der Verspätung

Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben.

  • Für einen Flug bis 1.500 km: Sie können eine Entschädigung von 125 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € für 2 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  • Für einen innergemeinschaftlichen Flug über 1.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  • Für einen Flug außerhalb der EU von 1.500 bis 3.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
  • Für einen Flug außerhalb der EU über 3.500 km: Sie können 300 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € für mehr als 4 Stunden Verspätung erhalten.

Welche Flüge sind durch das europäische Recht abgedeckt?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es, Passagiere zu entschädigen, die eine Störung (Verspätung, Annullierung oder Überbuchung) auf ihrem Flug erlitten haben. Derzeit gibt es zwei Fälle, in denen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 automatisch gilt und die eine Entschädigung von der Fluggesellschaft ermöglichen. 

  • Reisende, deren Zielflughafen in der Europäischen Union liegt, können eine Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
  • Reisende aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft sich jedoch in der Europäischen Union befinden.

Streik am Flughafen Luxemburg

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt streng und gesetzlich die Bedingungen, unter denen ein Passagier eine Entschädigung erhalten kann.  Streiks des Fluggesellschaftspersonals, die Ihren Flug stören (sei es eine Verspätung, Annullierung oder Überbuchung), ermöglichen Ihnen eine Entschädigung.

 Achtung, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt keine Streiks des Flughafenpersonals ab und ermöglicht keine Entschädigung.

  Entschädigung für eine Flugverspätung am Flughafen Luxemburg

Eine Flugverspätung kann Ihnen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft ermöglichen. Es ist jedoch wichtig, bestimmte Kriterien zu erfüllen, um diese Entschädigung zu erhalten. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besagt, dass eine Verspätung von mehr als 3 Stunden an einem Flughafen der Europäischen Union vorliegen muss, um entschädigt zu werden.

Achtung, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt nur Flüge ab, deren Verspätung auf besondere Umstände (ein technischer Defekt oder ein operatives Problem) zurückzuführen ist, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Außergewöhnliche Umstände ermöglichen keine Entschädigung

  Eine Entschädigung für einen annullierten Flug ab dem Flughafen Luxemburg beantragen

Wenn Ihr Flug eine Annullierung erfahren hat, die Sie am Einsteigen hindert, können Sie vom Luftfahrtunternehmen eine Entschädigung verlangen. Es ist jedoch wichtig, dass die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erfolgt, um Anspruch auf die Entschädigung zu haben. Das Gesetz geht davon aus, dass die Reisenden nicht genügend Zeit hatten, eine alternative Lösung zur Annullierung ihres Fluges zu finden.

Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug anbieten oder Ihnen den vollen Preis Ihres Flugtickets erstatten. Wenn Sie den alternativen Flug antreten, wird Ihre Pauschalentschädigung auf Grundlage der zurückgelegten Flugstrecke und der Verspätung bei der Ankunft berechnet. Die Höhe der Entschädigung kann bis zu 600 € betragen.

Überbuchtes Flugzeug am Flughafen Luxemburg: Welche Rechte haben Sie? 

 Überbuchung oder Überreservierung bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind. In diesem Fall können Sie beim Luftfahrtunternehmen eine Entschädigung beantragen.

Achtung, um Anspruch auf Entschädigung zu haben, dürfen Sie nicht zu den Freiwilligen gehören, die sich bereit erklären, nicht einzusteigen.

  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Für einen Flug bis zu 1.500 km können Sie maximal 250 € erhalten.
  • Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € erhalten.
  • Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 € und 600 € für eine Strecke zwischen der Europäischen Union und einem Staat außerhalb der EU.
Innenansicht des Flughafens Luxemburg

Was tun bei Problemen während eines Fluges am Flughafen Luxemburg?

Wenn Ihr Flug Störungen erlitten hat, sei es eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung, können Sie eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen. Für die ordnungsgemäße Erstellung Ihres Entschädigungsantrags sollten Sie die unten aufgeführten Dokumente aufbewahren.

  • Buchungsunterlagen: Buchung des Tickets, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
  • Bordkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
  • Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafengebäude
  • Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft an

Delayed hilft Ihnen bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Luxemburg

Das ganze Jahr über unterstützt Sie Delayed bei der Beantragung Ihrer Entschädigungen. Ob es sich um eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung Ihres Fluges handelt, wir übernehmen alle administrativen Schritte für Sie. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie Ihr Flugticket buchen und den Flughafen Luxemburg erkunden.