Flughafen Valencia
Valencia (oder València) ist die drittgrößte Stadt Spaniens, nach Madrid und Barcelona. Sie liegt an der Mittelmeerküste. Der Flughafen, der internationale Flughafen Valencia, befindet sich etwa 8 km westlich der Stadt.
Mit etwas mehr als 4,5 Millionen Passagieren pro Jahr ist er der zehntgrößte Flughafen Spaniens. Obwohl er hauptsächlich innergemeinschaftliche Flüge anbietet, gibt es auch einige Verbindungen zu Drittländern.
Dazu gehören Marokko, die Türkei und Nachbarländer der Europäischen Union wie Moldawien, Serbien oder die Türkei.
Am Flughafen Valencia hängen Ihre Rechte davon ab, ob Sie abfliegen oder ankommen, und vor allem, welche Fluggesellschaft Ihren Flug durchführt.

Der Flughafen Valencia und die Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Spanien ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Der Flughafen Valencia unterliegt daher dem Gemeinschaftsrecht.
Im Jahr 2004 trat die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Kraft. Diese regelt die gewerbliche Luftfahrt und definiert die Rechte der Flugreisenden sowie die Verpflichtungen der Fluggesellschaften.
Diese Verordnung betrifft:
- alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen EU-Raum abfliegen (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island)
- Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
In Valencia sind daher nicht alle Flüge betroffen.
Wenn Ihr Flug nach Valencia von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird, unterliegen Sie dieser Verordnung. Die meisten dieser Flüge kommen übrigens selbst aus dem EU-Raum.
Wenn Sie jedoch einen Flug mit Turkish Airlines aus Istanbul genommen haben, sind Sie nicht betroffen.
Nehmen Sie sich also die Zeit, um herauszufinden, von welcher Fluggesellschaft Ihr Flug durchgeführt wird.
Ihre Rechte nach der europäischen Verordnung
Wenn Sie der europäischen Verordnung unterliegen, haben Sie folgende Rechte.
Das Recht, an Ihr Ziel gebracht zu werden
Sie haben Ihren Flug bezahlt, Ihre Reisedokumente sind in Ordnung und Sie sind pünktlich beim Boarding. Die Fluggesellschaft muss Sie an Ihr Ziel bringen.
Wenn sie den Flug annulliert oder Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert, muss sie Ihnen eine schnellstmögliche Umbuchung anbieten.
Wenn keine Umbuchung für Sie in Frage kommt, muss sie Ihnen den Flugpreis erstatten. Die Erstattung bedeutet den Verzicht auf diesen Flug. Sie entbindet die Fluggesellschaft jedoch auch von ihren Verpflichtungen.
Das Recht, unter bestimmten Bedingungen, auf Erstattung Ihrer Ausgaben
Wenn Ihr Flug eine erhebliche Verspätung hat, muss die Fluggesellschaft Ihnen Getränke und Mahlzeiten bereitstellen oder deren Kosten in der Flughafenhalle übernehmen.
Wenn diese Verspätung Sie zwingt, vor Ort zu übernachten, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelübernachtung bezahlen. Schließlich muss sie bis zu zwei Telefonate übernehmen.
Das Recht, unter bestimmten Bedingungen, auf eine Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung
Das europäische Recht sieht auch eine pauschale Entschädigung vor. Diese ist nicht automatisch; Sie müssen sie beantragen.
Im Falle von Verspätung, Annullierung oder Überbuchung können Sie, unter bestimmten Bedingungen, eine Entschädigung beantragen.
Die Höhe hängt von der festgestellten Verspätung, der zurückgelegten Entfernung und dem Status des Fluges ab. Sie variiert zwischen 125 und 600 €.

Haben Sie eine Verspätung, eine Flugannullierung oder eine Überbuchung am Flughafen Valencia erlebt? Delayed unterstützt Sie
Ihr Flug hatte eine erhebliche Verspätung, wurde annulliert oder überbucht? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, wie sie in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehen ist.
Möchten Sie einen Antrag stellen? Delayed, Spezialist für die Rechte von Flugreisenden, unterstützt Sie bei Ihren Schritten.
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