Flughafen Venedig-Marco Polo

Venedig ist eine weltweit einzigartige Stadt. Mit ihren Kanälen und jahrhundertealten Bauwerken ist sie ein Schatz des italienischen Kulturerbes.

Es ist auch eine der touristischsten Städte des Landes.

Benannt nach einem der berühmtesten Weltreisenden, der selbst ein Venezianer war, hat der Flughafen Venedig-Marco Polo eine hohe Betriebsamkeit. Mit über 11 Millionen jährlichen Reisenden ist er der viertgrößte Flughafen Italiens. Er bietet Direktflüge zu 95 Zielen in 39 verschiedenen Ländern weltweit an.

Obwohl der Verkehr hauptsächlich europäisch ist, gibt es auch mehrere direkte Flugverbindungen zu Drittländern. Darunter befinden sich mehrere Direktflüge in die USA, nach Israel, in die Türkei, nach Dubai, Marokko…

Welche Rechte haben Sie am Flughafen Venedig? Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Familie am Flughafen Venedig

Der Flughafen Venedig-Marco Polo und die europäische Verordnung

Als italienischer Flughafen unterliegt Venedig-Marco Polo der europäischen Verordnung. Diese wird durch die Verordnung (EG) Nr. 2004 festgelegt.

Im Falle einer Flugbeeinträchtigung garantiert diese Ihnen eine Reihe von Rechten. Diese Rechte gehen mit Verpflichtungen für die Fluggesellschaften einher.


Welche Flüge sind betroffen?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 betrifft:

  • alle Flüge, die von einem Flughafen im europäischen EU-Raum abfliegen (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Island)
  • Flüge zu demselben EU-Raum, die von einer dort ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Wenn Sie nach Venedig reisen, hängt alles davon ab, mit welcher Fluggesellschaft Sie fliegen oder von wo Sie abgeflogen sind.

Zum Beispiel:

  • auf einem Flug mit Air France (europäische Fluggesellschaft) von Paris-Charles de Gaulle (europäischer Flughafen): Sie sind betroffen.
  • auf einem Flug mit EasyJet (britische Fluggesellschaft, also Drittland) von Berlin-Brandenburg (europäischer Flughafen): Sie sind betroffen.
  • auf einem Flug mit Delta Airlines (amerikanische Fluggesellschaft, also Drittland) von New York-JFK (amerikanischer Flughafen, also Drittland): Sie sind nicht betroffen.

Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 garantiert Ihre Rechte auf europäischer Ebene. Andere nationale Regelungen, wie die Verordnung UK261 im Vereinigten Königreich, können dieselben Rechte garantieren.

Flugzeug auf dem Rollfeld am Flughafen Venedig

Ankunft am Zielort

Um einen Flug anzutreten, müssen Sie ein Flugticket bezahlen, gültige Reisedokumente besitzen und rechtzeitig zum Boarding erscheinen. Wenn Sie diese drei Bedingungen erfüllen, muss die Fluggesellschaft Sie ans Ziel bringen.

Im Falle einer Störung bleibt sie an diese Verpflichtung gebunden. Wenn Ihr Flug annulliert oder überbucht ist, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug anbieten. Wenn keine Lösung für Sie in Frage kommt, haben Sie das Recht, Ihren Flug mit Erstattung zu stornieren.

Kostenübernahme bei Flugbeeinträchtigungen

Wenn Ihr Flug erheblich verspätet ist, können Sie unter bestimmten Bedingungen Mahlzeiten und Getränke auf Kosten der Fluggesellschaft erhalten.

Wenn Sie bis zum nächsten Tag auf einen anderen Flug warten müssen, muss die Fluggesellschaft auch Ihre Übernachtungskosten übernehmen.

Schließlich, wenn Sie Personen benachrichtigen müssen, können Sie eine Erstattung für zwei Telefonanrufe beantragen.

Eine Entschädigung, unter Bedingungen, bei Störungen

Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine pauschale Entschädigung erhalten.

Diese hängt von der Dauer Ihrer Verspätung ab und muss beantragt werden. Der Betrag variiert zwischen 125 und 600 €, je nach Art der Störung und der zurückgelegten Flugstrecke.


Ihr Flug war gestört? Delayed hilft Ihnen, eine Entschädigung zu beantragen.

Wenn Ihr Flug am Flughafen Venedig-Marco Polo gestört wurde, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.

Als Spezialist für Fluggastrechte hilft Ihnen Delayed bei der Beantragung.

Kontaktieren Sie uns und machen Sie Ihre Rechte geltend.