Flughafen Wien
Mit über 25 Millionen Passagieren im Jahr 2023 ermöglicht der Flughafen Wien Reisenden, zahlreiche Ziele weltweit zu erreichen, dank seiner drei Terminals.

Die am Flughafen Wien angebotenen Dienstleistungen
Der Flughafen liegt 18 km südöstlich von Wien und ist leicht erreichbar. Nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel, um während Ihres Aufenthalts in Wien die Schätze der Stadt zu entdecken. Die gesicherten Parkplätze ermöglichen es Ihnen, Ihr Fahrzeug sicher abzustellen. Am Flughafen Wien profitieren Sie zudem von kostenlosem WLAN für alle, um Ihre Reise vorzubereiten, während Sie auf Ihr Boarding warten. Der österreichische Flughafen bietet Ihnen auch die Möglichkeit, die Wartezeit mit einem Einkaufsbummel in den zahlreichen Geschäften im Terminal zu verbringen. Die Feinschmecker unter den Reisenden werden es genießen, einen Wiener Kaffee in einem der Restaurants des Flughafens zu kosten, während sie auf ihren Abflug warten.
Ihre Rechte als Reisende am Flughafen Wien
Flugreisen bieten die Möglichkeit, zahlreiche Ziele weltweit zu entdecken. Allerdings können bestimmte Störungen wie eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung die Qualität Ihrer Reise beeinträchtigen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ermöglicht es Ihnen jedoch, eine Entschädigung bei einer Störung Ihres Fluges zu erhalten. Wenn Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen, können Sie einen Entschädigungsantrag stellen.
Höhe der Entschädigungen
Die Höhe der Entschädigungen bei einer Verspätung, einer Annullierung oder einer Überbuchung ihres Fluges kann je nach Streckenlänge und Dauer der Reise variieren.
Nachfolgend finden Sie die Entschädigungsbeträge, auf die Sie Anspruch haben können.
- Für einen Flug von 1.500 km oder weniger: Sie können eine Entschädigung von 125 € für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 250 € für 2 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen innereuropäischen Flug von mehr als 1.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von 1.500 bis 3.500 km: Sie können 200 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 400 € für 3 Stunden Verspätung und mehr erhalten.
- Für einen Flug außerhalb der Europäischen Union von mehr als 3.500 km: Sie können 300 € Entschädigung für weniger als 2 Stunden Verspätung oder 600 € für mehr als 4 Stunden Verspätung erhalten.
Welche Flüge sind durch die Verordnung 261/2004 abgedeckt?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt und entschädigt Reisende, die eine Störung ihres Fluges erlebt haben. Dies kann eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung sein. Es gibt zwei Fälle, in denen eine automatische Entschädigung möglich ist.
- Passagiere, deren Zielflughafen in der Europäischen Union liegt, können bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges eine Entschädigung verlangen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft oder des Reiseziels.
- Passagiere aus einem Nicht-EU-Staat, deren Endziel und Fluggesellschaft in der Europäischen Union liegen.

Ihre Rechte bei einem Streik am Flughafen Wien
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 deckt Störungen wie Streiks des Flugpersonals. Wenn Sie aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft nicht einsteigen konnten oder Ihr Flug verspätet war, können Sie eine Entschädigung verlangen. Achtung, Streiks des Flughafenpersonals sind nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt und berechtigen nicht zu Entschädigungen.
Entschädigung bei einer Flugverspätung am Flughafen Wien
Wenn Ihr Flug verspätet war, können Sie eine Entschädigung beantragen, um die entstandenen Unannehmlichkeiten auszugleichen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besagt, dass eine Verspätung von mehr als 2 Stunden an einem Flughafen der Europäischen Union vorliegen muss. In diesem Fall können Passagiere eine Entschädigung verlangen.
Nur Flüge, deren Verspätung auf besondere Umstände (ein technischer Defekt oder ein operatives Problem) zurückzuführen ist, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist, berechtigen zu einer Entschädigung. Achtung, außergewöhnliche Umstände berechtigen in der Regel nicht zu Entschädigungen.
Beantragen Sie eine Entschädigung für einen annullierten Flug am Flughafen Wien
Mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wollte die Europäische Union Passagiere schützen, die eine Störung ihres Fluges erlebt haben. Diese können daher eine Entschädigung beantragen. Um Anspruch auf diese Entschädigung zu haben, muss die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum erfolgt sein. Die Verordnung geht davon aus, dass die Passagiere des betroffenen Fluges nicht genügend Zeit hatten, eine alternative Lösung zu finden.
Im Falle einer Annullierung kann die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug anbieten oder den Ticketpreis vollständig erstatten. Wenn Sie den alternativen Flug antreten möchten, wird Ihre Pauschalentschädigung auf Basis der zurückgelegten Flugstrecke und der geschätzten Verspätung bei der Ankunft berechnet. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Reisendem betragen. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Dauer der Verspätung und Länge des Fluges.
Überbuchung von Flügen am Flughafen Wien
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung ihres Fluges am Flughafen Wien nicht einsteigen können, können Sie eine Entschädigung beantragen. Überbuchung, auch bekannt als Überreservierung , ist eine Praxis, bei der die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind.
Achtung, Sie dürfen nicht zu den Freiwilligen gehören, die auf das Boarding verzichten, um Anspruch auf Entschädigung zu haben.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Strecke ab. Für einen Flug bis zu 1500 km können Sie maximal 250 € erhalten.
- Für einen Flug mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km können Sie eine Entschädigung von maximal 400 € erhalten.
- Für einen Flug innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km beträgt die maximale Entschädigung 400 €, und 600 € für einen Flug zwischen der EU und einem Nicht-EU-Staat.
Was tun bei einem Problem während eines Fluges am Flughafen Wien?
Bei einer Störung Ihres Fluges ab Wien ermöglicht Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Um Ihren Entschädigungsantrag zu stellen, bewahren Sie bitte die unten aufgeführten Dokumente auf.
- Buchungsunterlagen: Ticketreservierung, elektronisches Ticket, Kaufbeleg des Flugtickets
- Boardingkarte (E-Mail, SMS oder Papier)
- Quittungen und Belege für Ihre Einkäufe während der Wartezeit im Flughafenbereich
- Fordern Sie eine Bescheinigung über die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft an
Delayed hilft Ihnen bei Flugbeeinträchtigungen am Flughafen Wien
Delayed und seine Teams unterstützen Sie das ganze Jahr über, um eine finanzielle Entschädigung bei einer Störung Ihres Fluges zu erhalten. Dies kann eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Überbuchung sein, die Sie am Einsteigen hindert. Unsere Teams kümmern sich um alles, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Sie müssen uns lediglich alle erforderlichen Dokumente übermitteln, und wir stellen den Entschädigungsantrag. Sobald Sie Ihre Entschädigung erhalten haben, können Sie Ihren nächsten Flug ab dem Flughafen Wien buchen.