Als Fluggast gibt es mehrere Gründe, die Ihnen eine Entschädigung ermöglichen können. Im Falle von Verspätung, Annullierung oder Überbuchung könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Unser Service kümmert sich ausschließlich um Ansprüche, die sich aus der europäischen Verordnung EG 261/2004 ergeben.
Für Flüge von oder nach Europa können Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung im Falle von Verspätung, Überbuchung oder Annullierung erhalten. Ihre Anspruchsberechtigung auf Entschädigung hängt insbesondere von Ursachen ab, die die Fluggesellschaft kontrollieren kann. Beispielsweise können Sie keine Entschädigung erhalten, wenn das Flughafenpersonal streikt oder das Wetter zum Zeitpunkt des Fluges zu unruhig ist.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Gesetz je nach Standort Ihres Fluges variiert.
Beispielsweise, wenn Sie innerhalb der Vereinigten Staaten reisen, besagt das Gesetz, dass Sie eine Entschädigung im Falle eines überbuchten Fluges, einer Verweigerung der Beförderung und wenn Sie mindestens eine Stunde Verspätung im Vergleich zu Ihrem ursprünglichen Flug haben, erhalten können.
Es gibt auch ein spezifisches Gesetz für Flüge von oder nach Brasilien, bei denen eine Entschädigung im Falle von Verspätung oder Annullierung möglich ist.