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Droit des voyageurs aériens

Informez-vous sur vos droits en tant que passager aérien en cas de vol annulé, retardé ou refus d’embarquement.

31 Fragen

Droit des voyageurs aériens

Wie erfahre ich die Höhe meiner Flugentschädigung?

Im Falle einer Annullierung, Verspätung oder Überbuchung variiert die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung je nach zurückgelegter Flugstrecke.

Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet:

• 250 Euro für Flüge unter 1.500 km.

• 400 Euro für Flüge von 1.500 bis 3.000 km.

• 600 Euro für Flüge über 3.000 km.

Um zu erfahren, ob Sie alle Kriterien erfüllen, nutzen Sie das von Delayed bereitgestellte Tool: In wenigen Minuten wissen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Wie erhalte ich eine finanzielle Entschädigung bei annulliertem oder verspätetem Flug?

Die europäische Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften in der Lage sein müssen, Passagiere zu entschädigen, wenn diese auf Störungen wie Flugverspätungen oder -annullierungen stoßen.

Im Falle einer Flugannullierung kann die Fluggesellschaft Ihnen eine Pauschalentschädigung zahlen, deren Höhe sich nach der Anzahl der vom Flug zurückgelegten Kilometer richtet:

  • 250 Euro für Flüge unter 1.500 km.
  • 400 Euro für innereuropäische Flüge oder Flüge zwischen 1.500 und 3.000 km.
  • 600 Euro für Flüge über 3.500 km.

Ihre Entschädigungsansprüche sind ähnlich, wenn Ihr Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden bei der Ankunft hatte. Beachten Sie, dass die Fluggesellschaft Ihnen auch Unterstützung bieten muss, die unter anderem Erfrischungen, Verpflegung, Telefon, Hotelübernachtung oder den Transport vom Flughafen zu einer Unterkunft umfasst.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Als Fluggast gibt es mehrere Gründe, die Ihnen eine Entschädigung ermöglichen können. Im Falle von Verspätung, Annullierung oder Überbuchung könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Unser Service kümmert sich ausschließlich um Ansprüche, die sich aus der europäischen Verordnung EG 261/2004 ergeben.

Für Flüge von oder nach Europa können Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung im Falle von Verspätung, Überbuchung oder Annullierung erhalten. Ihre Anspruchsberechtigung auf Entschädigung hängt insbesondere von Ursachen ab, die die Fluggesellschaft kontrollieren kann. Beispielsweise können Sie keine Entschädigung erhalten, wenn das Flughafenpersonal streikt oder das Wetter zum Zeitpunkt des Fluges zu unruhig ist.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Gesetz je nach Standort Ihres Fluges variiert.

Beispielsweise, wenn Sie innerhalb der Vereinigten Staaten reisen, besagt das Gesetz, dass Sie eine Entschädigung im Falle eines überbuchten Fluges, einer Verweigerung der Beförderung und wenn Sie mindestens eine Stunde Verspätung im Vergleich zu Ihrem ursprünglichen Flug haben, erhalten können.

Es gibt auch ein spezifisches Gesetz für Flüge von oder nach Brasilien, bei denen eine Entschädigung im Falle von Verspätung oder Annullierung möglich ist.

Welche außergewöhnlichen Umstände entbinden die Fluggesellschaft von der Verantwortung?

Die europäische Regelung gewährt Reisenden im Falle einer Annullierung oder Verspätung des Fluges eine pauschale Entschädigung. Die Fluggesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet, diese Entschädigung zu zahlen, wenn die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht hätten vermieden werden können.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004: „Es liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements bezüglich eines bestimmten Flugzeugs an einem bestimmten Tag eine erhebliche Verspätung, eine Verspätung bis zum nächsten Tag oder die Annullierung eines oder mehrerer Flüge dieses Flugzeugs verursacht, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen vom Luftfahrtunternehmen ergriffen wurden, um diese Verspätungen oder Annullierungen zu vermeiden.“ 

Demnach kann die Fluggesellschaft nicht für Wetterbedingungen, die politische Instabilität eines Landes oder eine dringende gesundheitliche Situation verantwortlich gemacht werden, ebenso wenig für einen Streik, der das Flughafenpersonal betrifft.

Der Ausdruck „außergewöhnlicher Umstand“ kann jedoch verwirrend sein. Mehrere Streitfälle haben dazu beigetragen, wichtige Rechtsprechungen zu diesem Punkt zu klären. Der Europäische Gerichtshof hat beispielsweise entschieden, dass eine technische Panne an einem Flugzeug nur dann als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden kann, wenn das Wartungsprogramm eingehalten wurde und die Fluggesellschaft keine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat.

Welche Fluggesellschaften und Länder müssen die Verordnung EG 261/2004 einhalten?

Wenn Ihre Fluggesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat (28 Länder plus assoziierte Gebiete wie die Kanaren, Madeira oder die Balearen) sowie Norwegen, Island und der Schweiz registriert ist, ist Ihr Flug entschädigungsfähig, wenn der Abflug und/oder die Ankunft in einem EU-Land erfolgt.

Falls Ihr Flug von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die nicht zu den oben genannten Ländern gehört, können Sie dennoch eine Entschädigung erhalten, jedoch nur, wenn Ihr Flug von einem EU-Land aus startet.

Beachten Sie, dass es wichtig ist, zwischen den Fluggesellschaften, die einen Flug durchführen, und denen, die ihn verkaufen, zu unterscheiden. Es gibt tatsächlich Partnerschaften zwischen Fluggesellschaften, die einen direkten Einfluss auf Ihre Entschädigungsberechtigung haben können. Um schnell Klarheit zu bekommen, überprüfen Sie direkt Ihre Berechtigung, indem Sie auf diesen Link klicken.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?

Aufgrund einer Flugverspätung kann es vorkommen, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Gemäß der europäischen Verordnung EG 261/2004 haben Sie in folgenden Fällen Anspruch auf Entschädigung:

  • Ihr Abflughafen befindet sich in Europa oder der Flug wird von einer europäischen Fluggesellschaft für einen Flug in ein europäisches Land durchgeführt.
  • Der Flug hat eine Verspätung von mindestens 3 Stunden.
  • Die Flugbuchung wurde bestätigt. Die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Kann ich eine Entschädigung für einen Flug beantragen, der von jemand anderem bezahlt wurde?

Die Identität der Person, die ein Flugticket bezahlt hat, hat keinen Einfluss auf die Entschädigung. Anspruchsberechtigt ist stets der Passagier, der die Verspätung, die Überbuchung oder die Annullierung erlitten hat. Bei Zweifeln können Sie natürlich unser Tool zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung nutzen, um in wenigen Minuten Klarheit zu erhalten!

Ist es möglich, eine Entschädigung für einen Flug mit einer Billigfluggesellschaft zu verlangen?

Billigfluggesellschaften sind Fluggesellschaften, die ihren Kunden Flüge zu niedrigen Preisen anbieten. Diese Preise werden erzielt, indem zusätzliche Dienstleistungen im Flug und am Boden eingeschränkt und die Betriebskosten insgesamt gesenkt werden.

Dieses Tarifangebot hat keinen Einfluss auf Ihre Rechte als Fluggast. Auch bei einem Billigflug können Sie eine Entschädigung verlangen. Natürlich muss Ihr Flug dafür anspruchsberechtigt sein. Zögern Sie nicht, unseren Anspruchsprüfer zu nutzen, um zu überprüfen, ob Sie nach einem annullierten oder verspäteten Flug eine Entschädigung erhalten können.

Beachten Sie, dass sich der Billigflug vom Charterflug, der von Reiseveranstaltern gechartert wird, unterscheidet, um einer saisonalen Nachfrage gerecht zu werden. In der Regel buchen Reisende Charterflüge über ein Reisebüro oder auf Websites, die Flugbuchungen und Unterkunftsvermietungen zusammenfassen. Die Besonderheit des Charterflugs besteht darin, dass er keine Regelmäßigkeit aufweist: Seine Abflugzeiten variieren je nach den von den Flughäfen angebotenen Zeitfenstern. Meistens werden die Reisenden eine Woche bis zehn Tage vor dem Flug über die Abflugzeit informiert. Diese Besonderheit hat jedoch keinen Einfluss auf Ihr Recht auf Entschädigung: Es reicht aus, dass Ihr Flug die in der europäischen Verordnung 261/2004 festgelegten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Die europäische Verordnung sieht außerdem einen Pauschalbetrag vor, der sich nach der zurückgelegten Entfernung des gestörten Fluges richtet: Der Preis Ihres Tickets hat daher keinen Einfluss auf die Gesamthöhe der Entschädigung.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich meinen Anschlussflug wegen einer Verspätung von weniger als 3 Stunden verpasst habe?

Die europäische Verordnung legt die Bedingungen für eine Entschädigung anhand einer genauen Verspätungsdauer des Fluges fest. Diese Dauer ist auf 3 Stunden festgelegt, aber es ist durchaus möglich, einen Anschlussflug zu verpassen, wenn das Flugzeug beispielsweise 2,5 Stunden verspätet ist!

Theoretisch ist es möglich, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Ihr Flug weniger als 3 Stunden verspätet ist, aber dann müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die Fluggesellschaft wird sich insbesondere auf den Abflugort Ihres Fluges und die Ankunftszeit am Zielort stützen. Ein weiterer wichtiger Entscheidungsfaktor ist, ob Ihre verschiedenen Anschlussflüge unter derselben Buchungsnummer erscheinen.

Zögern Sie natürlich nicht, unsere Website zu besuchen, um die Anspruchsberechtigung Ihres Fluges zu überprüfen.

Kann ich entschädigt werden, wenn ich wegen Überbuchung nicht einsteigen konnte?

Überbuchung - oder Overbooking - bedeutet für Fluggesellschaften, dass sie nach Freiwilligen suchen müssen, die bereit sind, auf ihre Reservierung zu verzichten.

Wenn Sie jedoch nicht freiwillig sind und nicht einsteigen können, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Anzahl der vom Flug zurückgelegten Kilometer.

Darf die Fluggesellschaft den Entschädigungsbetrag reduzieren?

Der Betrag Ihrer Entschädigung kann in bestimmten Fällen halbiert werden. Fluggesellschaften sind berechtigt, den Entschädigungsbetrag zu senken, wenn der angebotene Ersatzflug es ermöglicht hat, die ursprüngliche Ankunftszeit nicht zu überschreiten.

  • 2 Stunden für Flüge bis zu 1.500 km.
  • 3 Stunden für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.
  • 4 Stunden für Flüge über 3.500 km.

Die Fluggesellschaft hat mir bereits eine Entschädigung angeboten, was soll ich tun?

Im Falle einer Flugstörung kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung anbietet. Bitte beachten Sie, dass diese Entschädigung oft niedriger ist als der Gesamtbetrag, der in der geltenden europäischen Verordnung zum Schutz der Passagierrechte angegeben ist. Wenn die Fluggesellschaft, die Ihren Flug durchgeführt hat, Ihnen Meilen oder Reisegutscheine angeboten hat, können Sie Ihre Anfrage bei Delayed einreichen.

Kann ich eine Entschädigung verlangen, wenn mir das Boarding verweigert wurde?

Es hängt von dem Grund ab, der zur Verweigerung des Boardings geführt hat.

Fluggesellschaften müssen Sie entschädigen, wenn die Verweigerung des Boardings ihnen zuzuschreiben ist. Meistens müssen sie Ihnen eine Entschädigung zahlen, wenn der Flug überbucht ist. 

Keine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn die Verweigerung des Boardings Ihnen zuzuschreiben ist. Die Fluggesellschaft kann Ihnen zum Beispiel das Boarding verweigern, wenn Ihr Reisepass oder Personalausweis ungültig ist. Ebenso muss eine Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig am Gate erscheinen.

Kann das Wetter meine Anspruchsberechtigung auf Entschädigung beeinflussen?

Das Wetter wird von der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als außergewöhnlicher Umstand betrachtet. Es handelt sich um eine Situation, für die die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Ja, das Wetter kann Ihre Anspruchsberechtigung auf Entschädigung beeinflussen, da extreme Wetterbedingungen als außergewöhnlich gelten und somit nicht unter den Entschädigungsrahmen fallen. Die Fluggesellschaft ist sogar verpflichtet, einen Flug zu stornieren oder zu verzögern, wenn sie der Meinung ist, dass das Wetter eine Gefahr darstellen könnte für die Passagiere und ihre Mitarbeiter.

Beeinflussen Anschlussflüge die Anspruchsberechtigung bei Flugunterbrechungen?

Die europäische Verordnung, die die Entschädigung von Fluggästen regelt, basiert auf einem wichtigen Kriterium: der Zeit, zu der Sie an Ihrem Ziel angekommen sind. Anschlussflug oder nicht, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Achtung, die Dinge sind komplizierter, wenn die Verspätung bei einem Abschnitt auftritt, der sich außerhalb Ihrer Gerichtsbarkeit befindet. Zögern Sie daher nicht, zu überprüfen, ob Ihr Flug tatsächlich von der europäischen Gesetzgebung betroffen ist, indem Sie direkt unseren Anspruchsprüfer nutzen.

Beachten Sie schließlich, dass ein Anschlussflug unter einer einzigen Reservierungsnummer geführt wird. Wenn Sie jedoch jeden Flug separat gebucht haben, können Sie nur für den verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug eine Entschädigung erhalten, nicht für die gesamte Reise. Die europäische Verordnung sieht nämlich nur dann eine Entschädigung vor, wenn der ursprüngliche Flug und der Anschlussflug auf derselben Reservierung stehen. Andernfalls kann die Fluggesellschaft des ersten Fluges nicht wissen, dass Sie einen weiteren Flug haben, und ist daher nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen.

Haben auch Kinder Anspruch auf Entschädigung bei Flugstörungen?

Die Entschädigung bei Flugstörungen betrifft alle Passagiere, die ein Flugticket gebucht haben. Auch Kinder haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Sitzplatz reserviert wurde oder sie ein Flugticket zum gleichen Preis wie ein Erwachsenenticket bezahlt haben.

Kann man eine Entschädigung nach der Verordnung EG 261 bei einem Flug von oder nach Großbritannien erhalten?

Wenn Ihr Flug von einer in einem EU-Mitgliedstaat (28 Länder plus assoziierte Gebiete wie die Kanaren, Madeira oder die Balearen) sowie Norwegen, Island und der Schweiz registrierten Fluggesellschaft durchgeführt wird, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung bei Abflug oder Ankunft in Großbritannien. Wenn Ihre Fluggesellschaft jedoch nicht europäisch ist und der Abflughafen nicht in Europa liegt, können Sie keine Entschädigung gemäß der Verordnung EG 261/2004 erhalten. Zum Beispiel ist ein Flug Paris > London entschädigungsfähig, unabhängig von der Fluggesellschaft. Aber ein Flug London > Paris ist nicht entschädigungsfähig, wenn die Fluggesellschaft nicht Mitglied der EU oder der oben genannten Länder ist. In diesem Fall wird Ihr Flug gemäß der britischen Regelung UK 261 entschädigungsfähig sein, die unsere Dienste demnächst berücksichtigen werden. Um mehr zu erfahren, abonnieren Sie unseren Newsletter.

Kann man eine finanzielle Entschädigung von einer Fluggesellschaft verlangen, die nicht mehr existiert?

Die schwierige wirtschaftliche Lage hat zum Verschwinden mehrerer Fluggesellschaften geführt. Es ist daher möglich, dass die Fluggesellschaft, die Ihren Flug durchgeführt hat, nicht mehr existiert, wenn Sie Ihren Entschädigungsantrag stellen. Grundsätzlich haben Sie das Recht, eine Entschädigung von einer insolventen Fluggesellschaft zu verlangen. In der Praxis ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Erfolg haben werden.

In einem Insolvenzfall sind Reisende nicht die Hauptgläubiger. Sie sind daher nicht prioritär. Wenn Ihre Fluggesellschaft jedoch in Verbindung mit einer noch aktiven Fluggesellschaft stand, können Sie leichter eine Entschädigung erhalten. Die Teams von Delayed können sich in der Tat leichter an die aktive Fluggesellschaft wenden, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Kann man noch eine Entschädigung für verspäteten, überbuchten oder annullierten Flug verlangen, wenn man den Gutschein der Fluggesellschaft bereits akzeptiert hat?

Wenn Ihr Flug anspruchsberechtigt ist, können Sie grundsätzlich immer noch eine Entschädigung bei verspäteten, überbuchten oder annullierten Flügen verlangen. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn Sie Dokumente bei der Fluggesellschaft unterschreiben: Einige Fluggesellschaften könnten Sie dazu zwingen, auf Ihre Entschädigung zu verzichten, sobald Sie einen Gutschein akzeptieren.

Warum habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Heutzutage reisen immer mehr Menschen mit dem Flugzeug. Angesichts dieses Wachstums war es daher unerlässlich, eine klare Gesetzgebung zu schaffen, die die Rechte der Fluggäste schützt. In Europa hat diese zunehmende Mobilität zur Entstehung der Verordnung 261/2004 geführt, die den Passagieren das Recht auf Entschädigung einräumt, wenn ihr Flug von einer Störung wie Verspätung, Überbuchung oder Annullierung betroffen ist.

Muss ich EU-Bürger sein, um eine Entschädigung zu erhalten?

Bei Delayed sprechen wir meistens über europäische Vorschriften. Tatsächlich ist es die Verordnung 261/2004, die Ihnen eine Entschädigung ermöglicht, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist. Beachten Sie jedoch, dass diese Entschädigung nicht ausschließlich EU-Bürgern vorbehalten ist. Ihre Staatsangehörigkeit hat keinen Einfluss auf Ihre Rechte, da die Staatsangehörigkeit der Fluggesellschaft und der Standort des Flughafens entscheidend sind.

Was tun, wenn Ihre Website anzeigt, dass ich keinen Anspruch auf Entschädigung habe?

Delayed unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Fluggast geltend zu machen. Unser Ziel ist es, das geltende Recht, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, anzuwenden. Diese Verordnung legt die Kriterien fest, die einen Anspruch auf Entschädigung begründen.

Unser Tool ermöglicht es Ihnen, Ihre Anspruchsberechtigung zu testen, basierend auf Ihren Fluginformationen und den verschiedenen Kriterien der Verordnung 261/2004. Wenn Ihr Flug die Anspruchskriterien nicht erfüllt, können wir Sie leider nicht unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Flug in den meisten Fällen nicht anspruchsberechtigt ist, weil er durch außergewöhnliche Umstände wie Reisebeschränkungen oder schlechte Wetterbedingungen beeinträchtigt wurde.

Welche Lösungen gibt es, wenn eine Fluggesellschaft nicht antwortet?

Es kommt sehr häufig vor, dass eine Fluggesellschaft nicht antwortet: Die für Entschädigungsanträge zuständigen Mitarbeiter können insbesondere während der Hauptreisezeiten, die mit den Ferien zusammenfallen, sehr beschäftigt sein.

Unser erster Rat ist, hartnäckig zu bleiben und die Fluggesellschaft regelmäßig zu kontaktieren. Wenn Ihre Anfragen jedoch unbeantwortet bleiben, können Sie sich an eine Drittorganisation wie Delayed wenden. Unsere Teams stehen Ihnen zur Seite, damit Sie eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten können. Da wir erfahren sind, können wir Antworten von den Fluggesellschaften erhalten, selbst wenn Ihre eigenen Anfragen lange ignoriert wurden.

Eine weitere Option steht Ihnen zur Verfügung, wenn die Fluggesellschaft nicht antwortet. Sie können auch die Luftfahrtbehörden kontaktieren, in Europa ist dies die nationale Aufsichtsbehörde der Fluggesellschaft.

Welche Optionen habe ich, wenn die Fluggesellschaft meine Entschädigung abgelehnt hat?

Ihr Fall wurde bearbeitet und die Antwort der Fluggesellschaft ist eingetroffen: Sie lehnt es ab, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Keine Panik, noch ist nichts verloren!

In solchen Fällen können Sie den Teams von Delayed vertrauen: Zuerst können Sie Ihre Berechtigung direkt auf unserer Website überprüfen. Wenn Ihr Antrag gültig ist, werden unsere Teams Ihre verschiedenen Optionen analysieren und den gesamten Entschädigungsprozess verwalten. Wir halten Sie über den Fortschritt Ihres Antrags in jeder Phase auf dem Laufenden. Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Servicegebühren.

Beachten Sie, dass Sie sich bei Problemen mit einer Fluggesellschaft an die Generaldirektion der Zivilluftfahrt wenden oder zur Beilegung eines Streits die Schlichtungsstelle für Tourismus und Reisen kontaktieren können.

Welche Rechte habe ich in Bezug auf COVID-19/Coronavirus?

COVID-19 ist weiterhin präsent. Es ist daher möglich, dass Ihr Flug aus diesem Grund storniert wird.

Wenn Sie mit dieser Situation konfrontiert sind, haben Sie Anspruch auf die vollständige Rückerstattung Ihres Tickets oder - im Falle einer Flugstreichung - auf einen Ersatzflug. In dieser Situation können Sie auch am Flughafen feststecken: Sie haben dann Anspruch auf Betreuung, die Erfrischungen, Mahlzeiten, eine Unterkunft oder den Zugang zu einem Telefon (oder einem anderen Kommunikationsdienst) umfasst.

Eine Entschädigung steht den Passagieren nicht zu, wenn der Flug aufgrund von COVID-19 storniert wird. Die Fluggesellschaften müssen alle Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Passagiere und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Was kann ich tun, wenn meine Fluggesellschaft den Abflug meines Fluges vorverlegt?

Obwohl oft von Flugverspätungen die Rede ist, können Fluggesellschaften auch die Abflugzeit eines Fluges vorverlegen!

Wenn dieser um 1 Stunde vorverlegt wird, haben Sie in der Regel genügend Zeit, sich zu organisieren. Wenn die Zeit jedoch erheblich vorverlegt wird, können Sie möglicherweise nicht rechtzeitig am Flughafen ankommen.

Derzeit sieht kein Gesetz den Fall eines vorverlegten Fluges vor. Es liegt daher an Ihnen, die Nutzungsbedingungen Ihres Tickets zu überprüfen oder die Fluggesellschaft zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die meisten Fluggesellschaften Ihnen in den meisten Fällen die Erstattung Ihres Tickets anbieten oder Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Ticket zu ändern, wenn sich die Abflugzeit erheblich ändert. Der signifikante Charakter der Zeitänderung variiert jedoch erheblich von einer Fluggesellschaft zur anderen: Für einige reichen 2 Stunden Vorverlegung für eine Erstattung aus, für andere muss eine Änderung von mindestens 12 Stunden abgewartet werden.

Natürlich, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum annulliert wird oder wenn der Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt, sind Sie durch die europäische Verordnung abgedeckt. Das Gesetz sieht dann neben der Erstattung des Tickets auch eine Entschädigung vor. 

Was bedeutet „außergewöhnliche Umstände“?

Reisende haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände gestört wurde.

Aber worauf beziehen sich diese außergewöhnlichen Umstände? Es handelt sich dabei um jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Der Begriff außergewöhnlich wird verwendet, um Situationen zu beschreiben, die die Fluggesellschaft nicht vermeiden konnte, selbst wenn sie die vernünftigsten Maßnahmen ergriffen hätte.

Unter außergewöhnlichen Umständen versteht man daher:

  • Streik der Flughafenmitarbeiter oder der Fluglotsen.
  • Instabile politische Lage.
  • Extreme Wetterbedingungen.
  • Sicherheitsrisiko.
  • Dringende gesundheitliche Situation.

Habe ich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 noch Anspruch auf Entschädigung, wenn meine Fluggesellschaft mir bereits Unterstützung (Mahlzeiten, Unterkunft usw.) geleistet hat?

Wenn ein Flug verspätet oder annulliert wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen Unterstützung zu leisten: Sie muss Ihnen Erfrischungen, Mahlzeiten oder eine Hotelunterkunft anbieten, wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird. Sie haben auch das Recht auf zwei Telefonate.

Diese Unterstützung hat keinen Einfluss auf Ihre Entschädigungsansprüche. Wenn Ihr Flug anspruchsberechtigt ist, können Sie zusätzlich zu der bereits geleisteten Unterstützung eine Entschädigung verlangen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flugziel außerhalb Europas liegt?

Die Entschädigung der Reisenden hängt von drei Hauptkriterien ab:

  • Das Abflugland des Fluges.
  • Das Zielland des Fluges.
  • Die Nationalität der Fluggesellschaft.

Flüge außerhalb Europas sind für eine finanzielle Entschädigung berechtigt, wenn der Abflughafen in einem europäischen Land liegt oder wenn der Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug annulliert wird?

Im Falle einer Flugannullierung hängt Ihr Anspruch auf Entschädigung von mehreren Kriterien ab: den geltenden Vorschriften und dem Ort Ihres Fluges. In Europa bezieht man sich auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Nach dieser Verordnung kann ein annullierter Flug in folgenden Fällen zu einem Entschädigungsanspruch führen:

  • Der Abflughafen Ihres Fluges befand sich in einem europäischen Land oder Ihr Flug wurde von einer europäischen Fluggesellschaft zu einem europäischen Ziel durchgeführt.
  • Ihr Flug wurde 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert.
  • Die Annullierung erfolgte in den letzten 3 Jahren.
  • Die Flugbuchung wurde bestätigt.
  • Die Flugannullierung ist nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie nicht wissen, ob Ihr Fall den geltenden Vorschriften entspricht, besuchen Sie unsere Website, um Ihre Anspruchsberechtigung zu überprüfen!

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug verspätet ist?

Wenn ein Flug verspätet ist, gibt es mehrere Szenarien, die eine Entschädigung ermöglichen:

  • Der Flug hat sich um mindestens 3 Stunden verspätet.
  • Der Abflughafen des Fluges befindet sich in einem europäischen Land oder der Flug wird von einer europäischen Fluggesellschaft zu einem europäischen Ziel durchgeführt.
  • Ihr Flug wurde bestätigt.
  • Die Flugverspätung trat in den letzten Jahren auf.
  • Sie mussten einen Ersatzflug nehmen, dessen Ankunftszeit sich erheblich von der des ursprünglichen Fluges unterschied.
  • Die Flugverspätung ist nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.